GASTAUFNAHME- UND VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN
Sehr geehrte Gäste, wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber in der Region Tegernseer Tal. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Tegernseer Tal Tourismus GmbH, nachstehend „TTT“ abgekürzt, ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hierzu tragen auch klare rechtliche Vereinbarungen über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten Ihres Gastgebers bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebe- dingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und Ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1. Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen; Stellung von TTT
1.1. TTT ist Betreiber der jeweiligen Internet- und Onlineauftritte, soweit TTT dort als Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist.
1.2. Soweit TTT weitere Leistungen der Gastgeber vermittelt, die keinen erheb- lichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastge- bers oder von TTT selbst darstellen noch als solches beworben werden hat TTT lediglich die Stellung eines Vermittlers.
1.3. TTT hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleis- tungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Vo- raussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen von TTT vorlie- gen.
1.4. Unbeschadet der Verpflichtungen von TTT als Anbieter verbundener Rei- seleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Form- blatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotä- tigkeit von TTT) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzli- chen Verpflichtungen ist TTT im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziffer 1.12. oder 1.3. weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. TTT haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
1.5. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam verein- bart, für Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von TTT herausgegebenen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsange- bote in Internetauftritten sind.
1.6. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorlie- genden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder ab- weichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2. Vertragsschluss
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z. B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterung) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grund- lage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch aus- drückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.
c) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hinge- wiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Tele- fonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wurden, kein Wider- rufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht je- doch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen ge- schlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gast- aufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gastgebers zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsver- bindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber oder TTT zusätzlich eine schrift- liche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Mündli- che oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender ver- bindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Aus- fertigung der Buchungsbestätigung dem Gast nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber auf Wunsch des Gastes oder des Auftraggebers ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Re- gelungen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, bzw. den Auftraggeber, soweit es sich nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkünfte und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung bedarf, zu Stande, wenn der Gast, bzw. der Auftraggeber dieses Angebot innerhalb der im Angebot genannten Frist ohne Einschränkungen, Änderungen oder Erwei- terungen durch ausdrückliche Erklärung annimmt. Diese Regelung gilt insbe- sondere bei Angeboten von Gastgebern im Internet, die als nicht online buch- bar gekennzeichnet sind. Diesen Gastgebern kann der Gast mit dem dafür vorgesehenen Formular eine unverbindliche Anfrage übermitteln.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt:
a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Lö- schung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung er- läutert wird. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertrags- sprachen sind angegeben.
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben.
c) Soweit die Unterkunft verfügbar ist, erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungs- bestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit). In diesem Fall kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm zu Stande. Dem Kunden wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.
3. Preise und Leistungen
3.1. Die in der Buchungsgrundlage angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit be- züglich der Nebenkosten nicht anders angegeben. Gesondert anfallen und aus- gewiesen sein können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abge- rechnete Leistungen (z. B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.
3.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Pros- pekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auf- traggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen in Textform zu treffen.
4. Zahlung
4.1. Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast, be- ziehungsweise Eingang der Annahmeerklärung des Gastes beim Gastgeber bei zuvor unterbreitetem Angebot) kann der Gastgeber, soweit im Einzelfall keine andere Vereinbarung über die Höhe der Anzahlung getroffen wurde, eine Anzahlung bis zu 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und ge- buchten Zusatzleistungen verlangen. Diese ist an den Gastgeber zu bezahlen.
4.2. Die Restzahlung ist zum Aufenthaltsende an den Gastgeber zu entrich- ten, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
4.3. Bei Buchungen, die kürzer als sieben Werktage vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Anzahlung an den Gastgeber bei der Ankunft, die Restzahlung beim Aufenthaltsende zu entrichten.
4.4. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Auf- enthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
4.5. Bei Buchungen aus dem Ausland und entsprechendem Vermerk in der Buchungsbestätigung kann der Gastgeber die Restzahlung 4 Wochen vor Be- legungsbedingungen verlangen mit der Maßgabe, dass die Zahlung dem an- gegebenen Konto des Gastgebers zu diesem Zeitpunkt gutgeschrieben sein muss. Zahlungen aus dem Ausland haben gebühren- und spesenfrei zu erfol- gen.
4.6. Leistet der Gast/Auftraggeber vereinbarte Anzahlungen oder Restzahlun- gen trotz Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht, ob- wohl der Gastgeber zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zu- rückbehaltungsrecht des Gastes/Auftraggebers besteht, so ist der Gastgeber berechtigt nach Fristablauf den Rücktritt vom Gastaufnahmevertrag zu erklären und den Gast/Auftraggeber mit Rücktrittskosten entsprechend Ziff. 5. dieser Gastaufnahmebedingungen zu belasten, wenn der Gast den Zahlungsverzug zu vertreten hat.
5. Rücktritt und Nichtanreise
5.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise sowie der vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts durch einen in der Person des Gastes liegenden Grund, bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbe- triebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berück- sichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Der Gastgeber hat sich Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen auf seinen Anspruch aus Ziffer 5.1. anrechnen zu lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten ohne Kurtaxe):
- Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
- Bei Übernachtung/Frühstück 80%
- Bei Halbpension 70%
- Bei Vollpension 60%
5.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich hö- her sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge bzw. dass eine anderwei- tige Verwendung der Unterkunftsleistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird drin- gend empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Gastgeber, nicht an TTT zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Text- form erfolgen.
6. Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gast und den Gastgeber, Mitnahme von Haustieren
6.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Haus- oder Hofordnung, die ihm bekannt ge- geben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
6.2. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber TTT erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelan- zeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
6.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zu Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmög- lich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt oder aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
6.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außeror- dentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.
6.5. Der Gastgeber kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des Gastgebers den Betrieb des Gastgebers bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Gastgeber, so gelten für den Zahlungsanspruch des Gastgebers die Bestimmungen in Ziffer 5. ent- sprechend.
7. Kaution
7.1. Soweit dies bei der Beschreibung der Unterkunft bzw. der Leistungen des Gastgebers in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Hausprospekt, Internet) angegeben oder im Einzelfall gesondert vereinbart und in der Bu- chungsbestätigung angegeben ist, hat der Gast bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber eine Kaution zu bezahlen.
7.2. Die Kaution ist, soweit dies in der Buchungsbestätigung angegeben ist, in- nerhalb der dort genannten Frist ausschließlich an den Gastgeber an die be- nannte Kontoverbindung zu bezahlen, andernfalls in bar und in Euro bei der Ankunft und vor Bezug der Unterkunft bzw. der Inanspruchnahme der sonsti- gen Leistungen des Gastgebers. Eine Kautionsleistung per Scheck ist generell nicht möglich, per Kreditkarte nur dann, wenn dies im Einzelfall ausdrücklich vereinbart ist.
7.3. Die Kaution sichert die Erfüllung der Pflichten des Kunden zur Schlüssel- rückgabe, zur Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie z.B. Strom, Wasser, Gas, Telefon, zur Deckung der Schadensersatzansprüche des Gastgebers bei Beschädigung der Unterkunft und ihrer Einrichtungen sowie zum Schadenersatz bei gegebenenfalls nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Endreinigung.
7.4. Sind Ansprüche des Gastgebers, zu deren Sicherung die Kaution dient, begründet oder objektiv zu erwarten, so ist der Gastgeber zum Einbehalt der Kaution in Höhe der zu erwartenden Ansprüche, soweit diese noch nicht bezif- ferbar sind der gesamten Kaution, berechtigt. Der Gastgeber ist berechtigt, die Rückzahlung der Kaution von einer gemeinsamen Begehung und Überprüfung der Unterkunft zusammen mit dem Gast oder seinem Beauftragten abhängig zu machen. Verweigert der Gast die Teilnahme an dieser Begehung, kann die gesamte Kaution bis zur Abrechnung einbehalten werden. Bestehen, gegebe- nenfalls nach Durchführung der Begehung, keine Ansprüche ist die Kaution sofort und vor der Abreise des Gastes in bar zurückzubezahlen.
7.5. Die Abrechnung der Kaution hat spätestens 14 Tage nach Belegungsende zu erfolgen. Ansprüche des Gastgebers, die mit der Kaution verrechnet werden sollen, sind zu beziffern. Ist eine solche Bezifferung noch nicht möglich, ist dies zu begründen und die voraussichtliche Höhe der Ansprüche zu benennen. Übersteigt die Kaution die Ansprüche des Gastgebers ist der Differenzbetrag mit der Abrechnung zurückzubezahlen. Dem Gast bzw. dem Gastgeber bleiben Einwendungen zum Grund und zur Höhe der mit der Kaution verrechneten An- sprüche ausdrücklich vorbehalten.
8. Beschränkung der Haftung des Gastgebers
8.1. DerGastgeberhaftetunbeschränkt,soweit
- der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
- der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesund- heit resultiert. Im Übrigen ist die Haftung des Gastgebers beschränkt auf Schäden, die durch den Gastgeber oder dessen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
8.2. Die Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
8.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistun- gen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
9. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. TTT weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung da- rauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrichtung zur Verbraucherstreitbei- legung nach Drucklegung dieser Gastaufnahmebedingungen für TTT verpflich- tend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Ver- träge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consum- ers/odr/ hingewiesen.
9.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber bzw. TTT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.3. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber bzw. TTT nur an deren Sitz verklagen.
9.4. Für Klagen des Gastgebers bzw. von TTT gegen den Gast, bzw. den Auf- traggeber ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgebers vereinbart.
9.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen für das anzuwendende Recht und den Gerichtsstand anwendbar sind.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
© Urheberrechtlich geschützt; Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, Mün- chen | Stuttgart 2019 - 2020
Ihr Vermittler der Gastaufnahmeverträge ist:
Tegernseer Tal Tourismus GmbH
Hauptstraße 2
83684 Tegernsee
Geschäftsführer: Christian Kausch
Registereintragung: HRB141572 (AG Miesbach)
Tel.: +49 8022 927380
Fax: +49 8022 9273822
E-Mail: info@tegernsee.com www.tegernsee.com